Zulassungsbedingungen
1. Die Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Tieres unter unserem Dach ist die Anmeldung
der Ankunft des Gastes mit dem Haustier zum Zeitpunkt Dies ist eine Notwendigkeit aufgrund der
begrenzten Anzahl von Zimmern, die für Haustiere vorgesehen sind.
2. Im Hotel sind nur Haustiere erlaubt. Das Hotel hat insbesondere das Recht, die Aufnahme von
Tieren zu verweigern, die allgemein als gefährlich oder aggressiv gelten, darunter: Reptilien,
Spinnentiere und Hunde der Rasse American Pit Bull Terrier, Mallorca Dog, Amerikanische
Bulldogge, Argentinische Dogge, Kanarische Dogge, Tosa, Rottweiler, Akbash dog, Anatolian
Karabash, Moskauer Wachhund, Moskauer Schäferhund Aukasisch (Verordnung des Ministers für
Inneres und Verwaltung vom 28. April 2003 über die Liste der als aggressiv eingestuften
Hunderassen).
3. Unvorhergesehen von Haustieren, die Sie begleiten, können wir kein freies Zimmer zur
Verfügung stellen und den Aufenthalt eines Haustieres ablehnen.
4. Wird der Aufenthalt mit dem Tier nicht gemeldet, so kann der Eigentümer die Unterbringung
verweigern und die Anzahlung zurückerstatten.
5. Der Aufenthalt des Tieres ist von der Vorlage eines Gesundheitsbuches mit den aktuellen
Impfungen und einer Bescheinigung über die Entwurmung abhängig.
6. Aus Sorge um die Sicherheit unserer Gäste und anderer Tiere, die sich auf dem Hotelgelände
aufhalten, nehmen wir auch keine Rassen an, die als aggressiv oder aggressiv gegen andere Tiere
oder Menschen gelten.
7. Um auf die Sicherheit zu achten, sollte das Tier je nach Tierart eine Leine, ein Halsband, einen
Helm und einen Käfig haben.
8. Haustiere sind im Hotel in bestimmten Bereichen erlaubt, aber insbesondere ist es verboten, Tiere
ins Schwimmbad, ins Restaurant, ins Spielzimmer und auf den Spielplatz zu bringen.
Gebühr
1. Die Gebühr für den Aufenthalt des Tieres beträgt 70 PLN pro Nacht.
Lärm und Störungen
1. Tiere, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten, dürfen keine anderen Gäste stören, die sich auf
dem Gelände aufhalten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Haustier vor allem nachts keinen Lärm
macht.
2. Im Falle wiederholter Beschwerden von anderen Gästen behalten wir uns das Recht vor, das Tier
auf Kosten des Eigentümers aus dem Objekt zu entfernen.
3. Falls die Hotelmitarbeiter begründeten Verdacht haben, dass ein im Zimmer zurückgelassenes
Tier den Aufenthalt anderer Gäste stört, das Eigentum des Hotels zerstört oder eine
Gefahrensituation für sich selbst oder andere Gäste verursacht, wird die Hoteldirektion versuchen,
den Eigentümer zu kontaktieren, um das Problem zu lösen. Wenn eine Kontaktaufnahme nicht
möglich ist, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer des Gastes ebenfalls zu betreten
mit eventueller Hilfe der zuständigen Dienste und Entfernung des Tieres aus dem Hotel. Alle
Kosten, die sich aus diesen Tätigkeiten ergeben, werden vom Tierhalter getragen.
Hygiene und Sauberkeit
1. Der Besitzer des Tieres ist für die Sauberkeit nach dem Tier verantwortlich – im Zimmer, in den
öffentlichen Bereichen sowie in der Umgebung des Hotels. Wir bitten Sie, hinter Ihrem Haustier
aufzuräumen.
2. Hunde dürfen nicht auf Betten und Sofas.
3. Haustiere können ausgewiesene Räume innerhalb des Hotels sowie im Freien benutzen.
4. Hundebesitzer sind verpflichtet, die von Hunden auf dem Gelände und in der Umgebung des
Hotels hinterlassenen Unreinheiten zu beseitigen.
5. Katzenbesitzer müssen ein Sandklo besitzen und es in eine Plastiktüte entleeren, die sie dann in
einem vom Hotelmitarbeiter angegebenen Behälter entsorgen.
6. Die Reinigung des Zimmers, in dem sich das Haustier befindet, erfolgt nur während der
Anwesenheit des Besitzers. Bitte kontaktieren Sie die Rezeption, um die Reinigungszeiten zu
vereinbaren.
Verantwortung
1. Der Tierhalter haftet für alle von seinem Tier verursachten Schäden und Verunreinigungen und
trägt die Kosten für etwaige Schäden.
2. Alle durch Haustiere verursachten Schäden am Eigentum des Hotels oder am Eigentum anderer
Gäste werden von der Hoteldirektion bewertet und die Kosten werden von den Tierhaltern getragen.
3. Das Haustier muss während des gesamten Aufenthalts im Hotel überwacht werden.
4. Hunde müssen an der Leine und in einem Maulkorb unter der Obhut des Besitzers oder einer
ermächtigten Person ausgeführt werden.